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.EU Sunrise Periode
Vorregistrierungsphasen 1 & 2
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Wir freuen uns, Ihnen mitteilen
zu können, dass wir bei der
Phase 1 am 07.12.2005 und bei der Phase 2
am 07.02.2006
die Top-Quote |
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* 100% auf Platz 1
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| erreicht haben. |
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Das bedeutet ... JEDER von uns gesendete
Domainantrag
ist auf Platz 1 gereiht! |
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Die Upgrade-Phase ist abgelaufen!
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Vorregistrierungsphase 1 (Sunrise-Period 1)
bereits gestartet am 07.12.2005
In Phase 1 werden nur Domainnamen vorregistriert werden, die
- Öffentlichkeitsrecht besitzen (Behörden u. dgl.);
- Territorialnamen unter öffentlicher Verwaltung sind;
- eingetragene Gemeinschaft oder
- nationale eingetragene Warenzeichen/Trademark sind.
Natürlich darf die Registrierung nur auf den Inhaber der Trademark
erfolgen.
Vorregistrierungsphase 1 (Sunrise-Period 1)
Start: 07.02.2006
2 Monate nach Start der Phase 1 beginnt Phase 2, in der folgende Domainnamen
vorregistrierbar sind:
- weiterhin wie in Phase 1
- Firmennamen
- Geschäftsbezeichner
- unterscheidende Titel geschützter literarischer und künstlerischer
Arbeit
- nicht registrierte/eingetragene Warenzeichen
- Handelsnamen
Es ist zu bedenken, dass nicht alle verzeichneten Rechte in jedem Mitgliedsstaat
anerkannt werden.
Unterlagen für Vorregistrierungsphase
1/2
Die Bewerber für eine Vorregistrierungsphase (1/2) müssen die
entsprechenden Unterlagen (Beweisurkunde, Handelsregister, u.dgl.) selbst
zur Verfügung stellen, die das Recht (Firmennamen, Warenzeichen/Trademark)
im Gemeinschaftsgesetz oder im staatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates
bestätigt.
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