.EU Sunrise Periode
Vorregistrierungsphasen 1 & 2


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir bei der
Phase 1 am 07.12.2005 und bei der Phase 2 am 07.02.2006
die Top-Quote

* 100% auf Platz 1 *      

erreicht haben.
   
Das bedeutet ... JEDER von uns gesendete Domainantrag
ist auf Platz 1 gereiht!
   
   

Die Upgrade-Phase ist abgelaufen!

 

 

Vorregistrierungsphase 1 (Sunrise-Period 1)
bereits gestartet am 07.12.2005
In Phase 1 werden nur Domainnamen vorregistriert werden, die

  • Öffentlichkeitsrecht besitzen (Behörden u. dgl.);
  • Territorialnamen unter öffentlicher Verwaltung sind;
  • eingetragene Gemeinschaft oder
  • nationale eingetragene Warenzeichen/Trademark sind.
Natürlich darf die Registrierung nur auf den Inhaber der Trademark erfolgen.


Vorregistrierungsphase 1 (Sunrise-Period 1)
Start: 07.02.2006
2 Monate nach Start der Phase 1 beginnt Phase 2, in der folgende Domainnamen vorregistrierbar sind:

  • weiterhin wie in Phase 1
  • Firmennamen
  • Geschäftsbezeichner
  • unterscheidende Titel geschützter literarischer und künstlerischer Arbeit
  • nicht registrierte/eingetragene Warenzeichen
  • Handelsnamen

Es ist zu bedenken, dass nicht alle verzeichneten Rechte in jedem Mitgliedsstaat anerkannt werden.


Unterlagen für Vorregistrierungsphase 1/2
Die Bewerber für eine Vorregistrierungsphase (1/2) müssen die entsprechenden Unterlagen (Beweisurkunde, Handelsregister, u.dgl.) selbst zur Verfügung stellen, die das Recht (Firmennamen, Warenzeichen/Trademark) im Gemeinschaftsgesetz oder im staatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates bestätigt.